Ferienbetreuung für Grundschulkinder

Gemeinsam gut betreut durch die Schulferien

Mit dem Gesetz zur ganztägigen Förderung von Kindern im Grundschulalter (Ganztagsförderungsgesetz – GaFöG) wurde ein Rechtsanspruch auf ganztägige Förderung in einer Tageseinrichtung stufenweise ab dem Schuljahr 2026/2027 für Kinder ab dem Schuleintritt bis zum Beginn der fünften Klassenstufe mit Wirkung zum 1. August 2026 in § 24 Abs. 4 SGB VIII eingeführt.

Im Rahmen der interkommunalen Zusammenarbeit wird die Ferienbetreuung der Stadt Schönau auch für Grundschulkinder aus den Gemeinden Heiligkreuzsteinach und Wilhelmsfeld angeboten. Die Ferienbetreuung findet zentral in Schönau statt.

Auch während der Schulferien wird so für Familien ein verlässliches Betreuungsangebot geschaffen.

Die Betreuung ist grundsätzlich wochenweise buchbar. Wird keine vollständige Ferienwoche angeboten, wird das Betreuungsentgelt anteilig entsprechend der tatsächlich angebotenen Betreuungstage berechnet. Für sonstige Kosten, wie Fahrtkosten oder Eintritte wird eine zusätzliche Gebühr erhoben.

Die Mittagsverpflegung während der Ferienbetreuung wird durch die Stadt Schönau in Zusammenarbeit mit dem Anbieter „Genusskids” organisiert. Die Buchung der Verpflegung erfolgt direkt im Rahmen der Anmeldung zur Ferienbetreuung über die Stadt Schönau. Eine separate Anmeldung der Eltern bei dem Caterer ist für die Ferienbetreuung nicht erforderlich.

Weitere Informationen sowie die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie auf der Homepage der Stadt Schönau:

https://www.stadt-schoenau.de/leben-wohnen/kinderbetreuung/anmeldung-zur-ferienbetreuung