Sanierung Ortsmitte II

Im Jahr 2023 wurde die Gemeinde Wilhelmsfeld mit dem Gebiet „Ortsmitte II“ ins Landessanierungsprogramm aufgenommen. Es erstreckt sich entlang der Richard-Wagner-Straße, beginnend bei der Hilsbachhalle über den Buswendeplatz bis zur Einmündung Schloßstraße, sowie in die Waldhornstraße.
Am 28. September 2023 fand in der Odenwaldhalle die erste Informationsveranstaltung der STEG für die Anwohner bzw. Eigentümer der Grundstücke im Bereich des geplanten Sanierungsgebiets statt. Nach dem Abschluss der vorbereitenden Untersuchungen wurde das Sanierungsgebiet „Ortsmitte II“ am 06.03.2024 durch Beschluss des Gemeinderats förmlich festgelegt.
Zur Umsetzung der notwendigen Maßnahmen wurde das Sanierungsgebiet mit einem Förderrahmen von 1.333.333 Euro bedacht. Der Eigenanteil der Gemeinde hieran beläuft sich auf 533.333 Euro, 800.000 Euro trägt das Land Baden-Württemberg. Der Bewilligungszeitraum endet am 30.04.2032.

Das Sanierungsgebiet hat folgende Zielsetzungen:

  • Entwicklung einer lebendigen und zukunftsfähigen Ortsmitte
  • Aufwertung des öffentlichen Raums
  • Energetische Sanierung des Gebäudebestands
  • Aufwertung des privaten Wohnumfelds und der Garten- bzw. Hofbereiche
  • Nutzung von Innenentwicklungsflächen mit dem Schwerpunkt Wohnen
  • Erhalt der städtebaulichen Struktur und des Ortsbildes

Das Zusammenwirken von öffentlichen und privaten Sanierungsmaßnahmen ist von großer Bedeutung. Ein wichtiger Baustein zur Erreichung der Sanierungsziele ist die Sanierung und Erneuerung privater Gebäude. Daher ist auch eine finanzielle Unterstützung von Eigentümern möglich.

Modernisierungswillige Haus- bzw. Wohnungseigentümer im Sanierungsgebiet können sich bezüglich einer möglichen Förderung ihrer geplanten Maßnahmen an die Gemeinde wenden. Die geplanten Maßnahmen sind unbedingt vor Durchführung mit der Gemeinde und dem Sanierungsträger abzustimmen.

Förderung

Umfassende Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen: 25 % der zuwendungsfähigen Gesamtkosten, maximal 20.000 Euro pro Gebäude.
Gebäudeabbrüche: sofern diese im Zusammenhang mit der Neuerrichtung eines Hauptgebäudes stehen in voller Höhe, maximal 20.000 Euro, ohne Nachfolgebebauung zu 50 %, maximal 10.000 Euro.

Die genauen Förderkonditionen können dem Flyer (verlinkt) entnommen werden.

Zusätzlich zur Sanierungsförderung gibt es für private Eigentümer die Möglichkeit, für die Herstellungskosten für Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen die erhöhte steuerliche Abschreibung gem. §§ 7h, 10f EstG in Anspruch zu nehmen. Hierfür stellt die Gemeinde nach Abschluss der Maßnahme auf Antrag eine Bescheinigung aus. Eine vertragliche Vereinbarung der durchzuführenden Arbeiten ist auch hier unbedingt vorab notwendig. Rückfragen hierzu kann auch Ihr Steuerberater oder das Finanzamt beantworten.

Kontakt

Gemeinde Wilhelmsfeld
Irina König
Irina.Koenig@wilhelmsfeld.de
Tel. 06220/509-32

oder über den Sanierungsträger

die STEG Stadtentwicklung GmbH
Marie-Luise Bischof
marie-luise.bischof@steg.de
Tel. 07131/9640-0

 

Satzung Sanierung
Abrenzung Sanierungsgebiet
Flyer