Sondernutzungen

Sondernutzungen des öffentlichen Verkehrsraumes, die über das normale Maß hinausgehen, z. B.

  • Baustellen im öffentlichen Verkehrsraum
  • Gerüststellungen
  • Plakatierungen
  • Umzüge
  • temporäre Haltverbote
  • Straßenfeste
  • Verkaufsstände etc.

bedürfen einer Genehmigung der Straßenverkehrsbehörde, in der u. a. die notwendige Beschilderung, etwaige Umleitungsstrecken und alle anderen für die Sicherheit der Verkehrsteilnehmer notwendigen Maßnahmen festgelegt werden. Der Antrag auf Erlass einer verkehrsrechtlichen Anordnung ist rechtzeitig bei der Gemeindeverwaltung Wilhelmsfeld einzureichen.