Friedhof

Der Friedhof ist eine öffentliche Einrichtung der Gemeinde. Er dient der Bestattung verstorbener Gemeindeeinwohner und der in der Gemeinde verstorbenen oder tot aufgefundenen Personen ohne Wohnsitz oder mit unbekanntem Wohnsitz Verstorbener, sowie für Verstorbene für die ein Wahlgrab zur Verfügung steht.

Der Friedhof darf nur während der bekanntgegebenen Öffnungszeiten betreten werden. Jeder hat sich auf dem Friedhof der Würde des Ortes entsprechend zu verhalten.

Der gemeindeeigene Friedhof befindet sich in der Kirchstraße. Es stehen drei Eingänge zur Verfügung:

  • Kirchstraße
  • Evangelische Kirche – barrierefrei
  • José-Rizal-Straße

Auf dem Friedhof werden folgende Arten von Grabstätten zur Verfügung gestellt:

Anonymes Grabfeld
Die anonyme Bestattung ist eine Sonderform der Feuerbestattung. Anders als bei einer herkömmlichen Feuerbestattung wird bei einer anonymen Bestattung die Urne nach der Einäscherung auf dem anonymen Grabfeld beerdigt. Es handelt sich bei diesem Grabfeld um eine Rasenfläche, auf der keine einzelnen Gräber gekennzeichnet sind.

Reihengräber
Reihengräber sind Grabstätten für Erdbestattungen sowie für die Bestattung von Fehlgeburten und Ungeborenen, die der Reihe nach belegt und im Todesfall für die Dauer der Ruhezeit zugeteilt werden.

Eine Verlängerung der Ruhezeit ist nicht möglich.

Wahlgräber
Wahlgräber sind Grabstätten für Erdbestattungen, für die Bestattung von Fehlgeburten und Ungeborenen, an denen ein öffentlich-rechtliches Nutzungsrecht verliehen wird. Das Nutzungsrecht wird durch Verleihung begründet. Nutzungsberechtigter ist die durch die Verleihung bestimmte Person.

Nutzungsrechte an Wahlgräbern werden auf Antrag auf die Dauer der in § 8 festgelegten Ruhezeiten (Nutzungsrecht) verliehen. Sie können nur anlässlich eines Todesfalls verliehen werden. Die erneute Verleihung eines Nutzungsrechts ist nur auf Antrag möglich und kann dann auf eine von Satz 1 abweichende Dauer verliehen werden.

Ein Anspruch auf Verleihung oder erneute Verleihung von Nutzungsrechten besteht nicht.

Wahlgräber können Einzel- oder Doppelwahlgräber sein.

  • Einzelwahlgräber sind Wahlgräber, bei denen eine Erdbestattung möglich ist, zusätzlich kann eine Urne beigesetzt werden.
  • Doppelwahlgräber sind Wahlgräber, bei denen zwei Erdbestattungen möglich sind, zusätzlich können noch zwei Urnen beigesetzt werden.

Urnenreihen- und Urnenwahlgräber
Urnenreihen- und Urnenwahlgräber sind Aschengrabstätten als Urnenstätten in Grabfeldern, die ausschließlich der Beisetzung von Aschen Verstorbener dienen.

In einem Urnenreihengrab können auf Antrag mehrere Urnen beigesetzt werden, sofern die Ruhezeit der vorher beigesetzten Urne nicht überschritten wird.

In einem Urnenwahlgrab können 3 Urnen beigesetzt werden.

Urnenstelen
In einer Urnenkammer dürfen Aschen von zwei Verstorbenen in Über- oder Schmuckurnen beigesetzt werden.

Blumenschmuck und Blumenarrangements können unmittelbar vor der entsprechenden Urnenstele auf dem Boden abgelegt werden.

Gärtnergepflegtes Grabfeld
Die Gemeinde weist auf dem Friedhof ein gesondert angelegtes Grabfeld aus und verpflichtet sich, ein Grab innerhalb dieses Grabfeldes nur dann an Nutzungs-, bzw. Verfügungsberechtigte zu vergeben, wenn diese gleichzeitig einen Grabpflegevertrag mit der Genossenschaft Badischer Friedhofsgärtner eG, Karlsruhe (GBF), abschließen.

Die Gestaltung, Pflege und Unterhaltung des Grabfeldes obliegt der Genossenschaft Badischer Friedhofsgärtner eG (GBF)

In der gärtnergepflegten Grabanlage werden folgende Bestattungsformen angeboten:

  • Reihengräber
  • Urnenreihengräber
  • Wahlgräber
    Einzelwahlgräber
    Doppelwahlgräber
    Urnenwahlgräber