Lärmaktionsplan

Öffentliche Bekanntmachung

über die Öffentlichkeitsbeteiligung „Aufstellung eines Lärmaktionsplan der Gemeinde Wilhelmsfeld“ gem. § 7 der 34. BImSchV

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Wilhelmsfeld hat sich entschlossen, freiwillig einen Lärmaktionsplan in Wilhelmsfeld aufzustellen. Durch Verkehrszählungen, die im März/April 2022 durchgeführt wurden, konnte eine Verkehrsbelastung auf der L536 (Ortsdurchfahrt), auf einem Teil der Schriesheimer Straße und auf einem Teil der Altenbacher Straße festgestellt werden, die im Sinne der EU-Umgebungslärmrichtlinie zwar keine Kartierungsplicht auslöst, aber es nicht unwahrscheinlich erscheinen lässt, dass gesundheitsgefährdende Lärmimmissionen in der Ortsdurchfahrt auftreten, denen mit lärmmindernden Maßnahmen entgegengewirkt werden soll.

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Wilhelmsfeld hat in öffentlicher Sitzung am 20.07.2022 die Aufstellung eines Lärmaktionsplans beschlossen. Am 22.03.2023 wurde nach der Vorstellung des Entwurfs zum Lärmaktionsplan der Beschluss gefasst, die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke des Lärmaktionsplanes zu unterrichten und der Öffentlichkeit die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. Der Entwurf zum Lärmaktionsplan liegt in der Zeit vom

 

01.06.2023 bis 30.06.2023

 

im Rathaus der Gemeinde 69259 Wilhelmsfeld, Johann-Wilhelm-Straße 61, Zimmer 2.03 (Kleiner Sitzungssaal) II. Obergeschoss während der üblichen Dienststunden (Montag bis Mittwoch von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr, Donnerstag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 17.30 Uhr und Freitag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr) zur allgemeinen Einsichtnahme öffentlich aus. Es wird darauf hingewiesen, dass das Rathaus am Freitag, den 09.06.2023 geschlossen ist.

 

Während der Auslegungszeit wird den Bürgerinnen und Bürgern Gelegenheit eingeräumt, Stellungnahmen abzugeben.

 

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht während der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Lärmaktionsplan unberücksichtigt bleiben können.

 

Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen werden während der obengenannten Auslegungszeit zusätzlich auf der Homepage der Gemeinde Wilhelmsfeld unter der Internet-Adresse www.wilhelmsfeld.de eingestellt.

Entwurf Lärmaktionsplan