Aktuelles
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Endlich ist es soweit!
Geschwindigkeitsreduzierung auf der Ortsdurchgangsstraße
Der Gemeinderat hatte bereits im letzten Jahr den Lärmaktionsplan abgewogen und an das Straßenverkehrsamt des Rhein-Neckar-Kreises weitergeleitet. Dieses hatte den Lärmaktionsplan der Gemeinde geprüft und befunden, dass die Abwägung rechtsfehlerfrei erfolgte. Das Straßenverkehrsamt war somit gezwungen, die im Lärmaktionsplan vorgeschlagenen Sofortmaßnahmen umzusetzen. Diese sind:
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