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Benutzungsgebühren Drucken E-Mail

Folgende Benutzungsgebühren werden gestaffelt nach Familieneinkommen (Brutto) erhoben:

1. für das erste Kind bei einem jährlichen Brutto-Familieneinkommen
bis 25.600 Euro jährlich 780 Euro (monatlich 65 Euro)
von 25.601 Euro bis 35.800 Euro jährlich 900 Euro (monatlich 75 Euro)
von 35.801 Euro bis 46.100 Euro jährlich 1.020 Euro (monatlich 85 Euro)
über 46.100 Euro jährlich 1.140 Euro (monatlich 95 Euro)

2. für jedes Kind im Alter von 24 Monaten bis 3 Jahre bei einem jährlichen Brutto-Familieneinkommen
bis 25.600 Euro jährlich 1.140 Euro (monatlich 95 Euro)
von 25.601 Euro bis 35.800 Euro jährlich 1.320 Euro (monatlich 110 Euro)
von 35.801 Euro bis 46.100 Euro jährlich 1.500 Euro (monatlich 125 Euro)
über 46.100 Euro jährlich 1.680 Euro (monatlich 140 Euro)

3. für jedes Kind der Ganztagesgruppe bei einem jährlichen Brutto-Familieneinkommen
bis 25.600 Euro jährlich 1.500 Euro (monatlich 125 Euro)
von 25.601 Euro bis 35.800 Euro jährlich 1.680 Euro (monatlich 140 Euro)
von 35.801 Euro bis 46.100 Euro jährlich 1.800 Euro (monatlich 150 Euro)
über 46.100 Euro jährlich 1.980 Euro (monatlich 165 Euro)

4. für das 2. und jedes weitere Kind je Familie, das gleichzeitig mit dem ersten Kind den Kindergarten besucht, die jeweils hälftige monatliche Gebühr.
Diese Regelung gilt nicht für die Gruppe der unter 3-jährigen Kinder, sowie für Kinder der Ganztagesgruppe.